28. Februar 2020
FDP sieht bei Pandemien auch die Stadtverwaltung als Arbeitgeber in der Pflicht
Nach Ansicht der FDP-Fraktion sind bei Pandemiefällen nicht nur die städtischen Gesundheitsämter nach dem Infektionsschutzgesetz gefordert, sondern auch die Städte als Arbeitgeber ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
"Nach unserer Ansicht resultiert dies aus der Fürsorgepflicht, die jedem Arbeitgeber obliegt. Auch hier brauchen wir das Rad nicht neu erfinden, es gibt konkrete Vorschläge für die Erstellung
eines betreffenden Pandemiekonzeptes.
"Entsprechende Ratschläge des VDBW, VDSI und DGUV zur betrieblichen Pandemieplanung haben wir deshalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Wir erwarten deren Stellungnahme in der nächsten
Sitzung des zuständigen Verwaltungsausschusses", erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann.
V.i.S.d.P.
Joachim C. Heitmann
Vorsitzender
Weitere Informationen:
Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld:

