09.06.2020: Presseerklärung zum Haushalt
FDP warnt vor Vogel-Strauß-Politik in Sachen Haushalt
Im Hinblick auf das von der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf den Weg gebrachte Kommunalschutzpaket warnt die
FDP-Fraktion vor einer Vogel-Strauß-Politik.
Nach dem Gesetzesvorhaben der Landesregierung sollen die Kommunen die Möglichkeit haben, Corona-bedingte Kosten "auszuklammern",
um handlungsfähig zu bleiben.
"Da könnte z.B. der Krefelder Kämmerer auf die Idee kommen, dass es gar nicht nötig sei, den Haushalt 2020 im Hinblick auf die zu
erwartenden Gewerbesteuerausfälle und die zusätzlichen Corona-bedingten Kosten anzupassen. Dies ist falsch. Die Bad Bank muss im Haushalt verankert sein, wie die nordrhein-westfälische
Kommunalministerin klargestellt hat", so FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann.
Die FDP-Fraktion erwartet zwischen 45 und 50 Mio. Euro Gewerbesteuerausfälle in Krefeld im laufenden Jahr aufgrund der
Corona-Krise sowie zusätzliche Einnahmeverluste z.B. gewinnabführender Töchter wie der SWK und zusätzliche Finanzbedarfe für Töchter wie der Zoo und das Gemeinschaftstheater
Krefeld-Mönchengladbach.
"Da das Kommunalschutzpaket dazu dienen soll, die Städte und Gemeinden handlungsfähig zu halten, liegt der Gedanke nahe, dass
Städte wie Krefeld, die über eine Ausgleichsrücklage verfügen, diese zunächst einmal einsetzen, bevor sie sich des Mittels einer Bad Bank bedienen", so der Fraktionsvorsitzende.
V.i.S.d.P.
Joachim C. Heitmann
Vorsitzender
24.09.2019
Trotz harscher Kritik des SPD-Fraktionschefs an der FDP zeigt sich diese weiterhin in Sachen Haushalt
kooperationsbereit
Die harsche Kritik von SPD-Fraktionschef Benedikt Winzen an den Haushaltsvorschlägen der FDP findet diese "unverständlich
angesichts des 32 Mio. Euro-Lochs im Stadtetat 2020".
Die FDP bietet weiterhin eine "konstruktive Mitarbeit" an, um das vor allem aufgrund der Kürzung der Schlüsselzuweisungen
entstandene Problem zu lösen.
"Wir haben drei konkrete Lösungsansätze vorgeschlagen und müssen feststellen, dass Herr Winzen nur zu einem Stellung nimmt",
erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann. Die Kritik des SPD-Fraktionschefs an dem von den Liberalen vorgeschlagenen globalen Minderaufwand" zeige, dass der SPD-Politiker die
Möglichkeiten der geänderte Gemeindeordnung nicht verstanden habe:
"Aufgrund der geänderten Gesetzeslage ist es nicht notwendig, bei einem globalen Minderaufwand bis in die letzten
Haushaltsstellen herunter festzulegen, wo wie viel an Aufwendungen gespart werden soll. Deshalb geht die Aufforderung von Winzen, spezifische Angaben für die Kürzung zu machen, an der Sache
vorbei."
Im Übrigen nehme die FDP-Fraktion mit Interesse zur Kenntnis, dass Winzen ihre Vorschläge als "Zwischenrufe von der Ersatzbank"
abqualifiziere:
"Angesichts der offensichtlichen Ratlosigkeit, zumindest der SPD, wie man mit dem Haushaltsloch fertig werden will, könnte man
auf die Idee kommen, Spieler auszuwechseln und durch neue von der Ersatzbank zu ersetzen, die mit neuen Ideen neuen Schwung ins Spiel bringen."
Auch die Schuldzuweisungen Winzens an die "schwarz-gelbe Landesregierung", die durch ihr Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) diese
Zuwendungslücke erst habe entstehen lassen, findet die FDP-Fraktion wenig überzeugend:
"Bereits in der Genehmigung des Haushalts 2019 hat die Bezirksregierung deutlich darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung der
Schlüsselzuweisung ins Kalkül zu ziehen ist. Offensichtlich wurde diese Anmerkung in der Genehmigungsverfügung überlesen oder auf die leichte Schulter genommen."
V.i.S.d.P.
Joachim C. Heitmann
Vorsitzender
11.09.2020
FDP macht konkrete Vorschläge, um den Haushaltsausgleich 2020 doch noch zu erreichen
Als Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2020 sowie der Orientierungsdaten des Landes für die nächsten drei Jahre
ergeben sich für den städtischen Haushalt ab 2020 bis 2023 erhebliche Verschlechterungen zwischen 33,9 Mio. Euro und 38,56 Mio. Euro jährlich. Im Jahr 2020 beläuft sich die Haushaltslücke auf
35,6 Mio. Euro. Um diese Lücke zu schließen, schlägt die FDP-Fraktion pauschale Haushaltskürzungen von einem Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen, die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage und eine maßvolle Erhöhung der zu erwartenden Gewerbesteuer vor.
Bei der Ausgleichsrücklage geht die Fraktion von einem Bestand von insgesamt 30,5 Mio. Euro einschließlich des Jahresüberschusses
2019 aus. Die Gewerbesteuererwartungen der Stadt liegen laut Haushaltsplanung zurzeit bei 140 Mio. Euro, das Land geht offensichtlich von 168 Mio. Euro aus.
"Da aber in Krefeld ein Ausgabenproblem besteht, das in den letzten Jahren durch Niedrigzinsen, hohe Steuereinnahmen und große
Zuweisungen von Bund und Land kaschiert worden ist, wollen wir uns nicht allein auf die Ausgleichsrücklage und höhere Gewerbesteuereinnahmen als zunächst angesetzt verlassen. Unabhängig davon
plädieren wir dafür, die Aufwendungen zurückzufahren", erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann. Dazu schlägt die FDP-Fraktion vor, von der neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu
machen, einen sogenannten "globalen Minderaufwand" mit der Haushaltssatzung zu beschließen.
Der Gesetzgeber hat am 12.12.18 das 2. NFW-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. § 75 Abs. 2 GO NRW ist nunmehr wie folgt
gefasst:
"Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der
Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Verpflichtung des Satzes 1 gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der
Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können. Anstelle einer bestehenden oder fehlenden Ausgleichsrücklage oder zusätzlich zur Verwendung der
Ausgleichsrücklage kann im Ergebnisplan auch eine pauschale Kürzung von Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen unter Angabe der zu kürzenden
Teilpläne veranschlagt werden (globaler Minderaufwand)."
Aufgrund der Zahlen des Haushaltsplanentwurfs 2020 ergibt sich eine Größenordnung von rd. 8,6 Mio. Euro. Diese können ohne
konkrete Zuordnung zu Kostenarten eingeplant werden. Dabei ist es verpflichtend, den globalen Minderaufwand den sachlich korrekten Bereichen zuzuordnen, d.h. man muss eine Aussage treffen, in
welchem Aufgabenbereich die Wenigeraufwendungen realisiert werden (z.B. Jugend, Sport, Kultur, Schule, Allgemeine Verwaltung etc.). "Dies sollte der Rat beschließen und der Verwaltung die
Ausführung des Beschlusses zuweisen", so Heitmann.
"Wir sind skeptisch, ob es den bislang haushaltsführenden Fraktionen von SPD und CDU in einem Kommunalwahljahr gelingt, von sich
aus konkrete Kürzungsvorschläge zu machen und zu entsprechenden Beschlüssen zu kommen. Im Grunde eröffnet der sogenannte globale Minderaufwand der Verwaltung in einem klar definierten Umfang und
in bestimmten Aufgabenbereichen die gleichen Möglichkeiten, die eine Verwaltung bei einer vorläufigen Haushaltswirtschaft bis zur Haushaltsgenehmigung durch den Regierungspräsidenten hat", so der
FDP-Fraktionsvorsitzende. "Der Unterschied ist, dass die Kürzungen für das ganze Haushaltsjahr verbindlich bleiben." Ohne Kürzungen der Aufwendungen werde der Haushaltsausgleich aber nicht
gelingen.
V.i.S.d.P.
Joachim C. Heitmann
Vorsitzender